Kundenportal


Information zur Barrierefreiheit gemäß § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Wir bei der Energieversorgung Mittelrhein AG möchten sicherstellen, dass unsere digitalen Angebote für die selbstständige Bearbeitung der Daten im Kundenportal für alle Menschen zugänglich sind. Dabei orientieren wir uns an dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Zudem berücksichtigen wir die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 im Einklang mit der europäischen Norm EN 301 549.


Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit unseres Kundenportals auf Basis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 Level AA.

Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass dieses Kundenportal den gesetzlichen Anforderungen entspricht und kontinuierlich verbessert wird, um eine hohe Zugänglichkeit für alle Nutzenden zu gewährleisten.


Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, oder wenn Sie Anregungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit unseres Kundenportals haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Bitte nutzen Sie hierfür folgende Kontaktwege:


Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist die folgende Behörde zuständig:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten
und Dienstleistungen (MLBF) Magdeburg, Sachsen-Anhalt.
Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.